Barrierefreies Wohnen: So können Sie Ihr Bad umrüsten
Der Zahn der Zeit nagt irgendwann einmal an jedem Bad. Das ist ein guter Zeitpunkt, um die Optik mit der praktischen Handhabung verbinden zu können. Wenn die Beweglichkeit nachlässt, muss das Bad meistens umgerüstet werden. Daran sollte aber schon viel früher gedacht werden. Denn jeder wird einmal älter. Nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall kann die Badsanierung auch sinnvoll sein.
Wie sieht die effiziente Badumrüstung aus?
Die einfachste Möglichkeit ist das Austauschen der Waschtischarmaturen oder der Fliesen, da diese mit der Zeit unansehnlich geworden sind. Die Dusche sollte ebenerdig zu begehen sein. Ein ausklappbarer Sitz in der Dusche ist ebenfalls sinnvoll. Ist eine Badewanne vorhanden, kann diese durch eine Dusche ersetzt oder mit einer Tür oder einem Badewannensitz nachgerüstet werden. Die Tür in der Badewanne ist gut abgedichtet und lässt sich leicht öffnen und schließen. Neue Waschtischarmaturen von Steinberg-Armaturen.de sehen nicht nur besser aus, sie sorgen auch für einen effizienteren Wasserverbrauch. Diese müssen auch vom Rollstuhl aus gut erreichbar sein. Toilettensitze müssen ebenfalls angepasst werden und Haltegriffe an den Wänden montiert werden. Handtuchhalter sollten natürlich auch dementsprechend angepasst werden. Ist das Badezimmer über eine Stufe zu erreichen, muss diese überbrückt werden.
Welche Umrüstung passt für wen?
Für Rollstuhlfahrer stehen die Erreichbarkeit sowie die Manövrierbarkeit des Rollstuhls im Vordergrund. Griffe zum Anhalten sind überall wichtig. Menschen, die sich noch weniger bewegen können, brauchen natürlich elektrische Hebe- und Senkvorrichtungen. Für alle sind Notsignalknöpfe an diversen Stellen im Bad wichtig.
An der Finanzierung soll das Projekt nicht scheitern!
Jeder muss das Bad nutzen können. Daher werden Umrüstungen von den Kassen bzw. Pensionsträgern bezuschusst oder gefördert. Bei der Förderung kommt es darauf an, ob es sich um eine altersbedingte Beeinträchtigung, eine durch einen Unfall oder angeborene handelt, denn danach richtet sich die Stelle, bei der beantragt werden muss. Im ersteren Fall ist die Pensionsstelle dafür zuständig. Die Versicherungsgesellschaft des Unfallverursachers muss auch diese Umbauten zur Gänze tragen. Angeborene Beeinträchtigungen bedeuten, dass die auszahlende Stelle für die Invaliditätspension dafür zuständig ist. Dabei kommt es auf den Grad der Beeinträchtigung an. Die Beantragung muss aber in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten erfolgen.
Barrierefreiheit mit Wohlfühlcharakter
Barrierefreiheit muss nicht automatisch langweilig sein. Bunte Fliesen, hübsche Spiegelbeleuchtungen oder Spots an der Decke, die an Sterne erinnern. Die Dusche kann auch als Regendusche, als Schwalldusche oder wie ein Wasserfall ausgeführt sein. Die Badewanne kann mit einer Sprudelmatte oder Massagedüsen ausgestattet sein. Ein paar neue Pflanzen machen das Ganze gleich etwas freundlicher. Die Lieblingsmusik und etwas Meersalz kreieren sogar das optimale Urlaubs-Feeling.
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